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Die häufigsten Fragen


    • Was versteht man unter einer 24-Stunden-Betreuung?

Die 24-Stunden-Betreuung bietet eine umfassende Unterstützung für hilfs- und pflegebedürftige Menschen im eigenen Zuhause.
Ziel ist es, den Alltag so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten. Zu den typischen Aufgaben einer Betreuungskraft zählen:

  • Haushaltsführung
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Reinigung der Wohnräume
  • Unterstützung bei der Körperpflege (z. B. im Bad und WC)

Trotz des Begriffs „24-Stunden-Betreuung" bedeutet dies nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr ohne Unterbrechung arbeitet. Betreuungspersonen unterliegen selbstverständlich den gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeiten, Ruhepausen und Freizeit – insbesondere bei Entsendung aus dem EU-Ausland.
Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und ist somit jederzeit in der Nähe der betreuten Person. Dadurch kann sie in dringenden Fällen schnell reagieren, auch außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten. Die konkrete Ausgestaltung des Betreuungseinsatzes wird im Vorfeld individuell besprochen und vertraglich geregelt.
Eine sorgfältige Bedarfsanalyse stellt sicher, dass die Betreuungskraft auf die spezifischen Anforderungen und Wünsche der betreuten Person vorbereitet ist.

    • Unterbringung der Betreuungskraft

Für eine vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit ist eine angemessene Unterbringung der Betreuungskraft von großer Bedeutung. Idealerweise steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Ein Badezimmer zur Mitbenutzung ist in den meisten Fällen ausreichend.
Ein vorhandener Internetzugang ist von Vorteil, da er es der Betreuungskraft ermöglicht, den Kontakt zu ihrer Familie aufrechtzuerhalten. Viele Mobilfunkanbieter bieten kostengünstige EU-Flatrates an.

    • Sozialversicherung und Krankenversicherung

Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte sind über ihren Heimatstaat – beispielsweise Kroatien – sozial- und krankenversichert. Der Nachweis erfolgt über das sogenannte A1-Formular, das den rechtmäßigen Einsatz innerhalb der EU dokumentiert.
Im Krankheitsfall kann die Betreuungskraft mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen – gleichberechtigt mit gesetzlich Versicherten in Deutschland.

    • Was geschieht, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert?

Auch bei größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass die persönliche Chemie zwischen der betreuten Person und der Betreuungskraft nicht stimmt. In der Regel zeigt sich dies innerhalb der Eingewöhnungszeit.
Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert, organisieren wir zeitnah und unkompliziert einen Personalwechsel. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren – lediglich die Reisekosten für die Betreuungskraft sind zu tragen.