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Die häufigsten Fragen


    • Was versteht man unter einer 24-Stunden-Betreuungt?

In erster Linie geht es darum, den Kunden zu versorgen. Dazu gehören unter anderem die Haushaltsführung, die Erledigung des Einkaufs von Lebensmitteln, das Reinigen der Räumlichkeiten und auch Hilfestellungen im Bad und WC.
Eine Betreuungskraft kann nicht 24 Stunden wach und am Arbeiten sein und auch die Bezeichnung 24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die Betreuungskräfte im wörtlichen Sinne 24 Stunden am Stück arbeiten, sondern es existieren für entsendete Arbeitnehmer Regelungen für die Arbeitszeiten .
Es muss gewährleistet werden, dass die Betreuungskräfte ausreichend Pausen und Freizeitausgleich über den Tag verteilt erhalten.
Dies wird individuell vereinbart und vorher abgesprochen. Auch wenn die Betreuungskräfte nicht rund um die Uhr arbeiten, sind sie doch immer in unmittelbarer Nähe der pflegebedürftigen Person und können im Notfall jederzeit eingreifen.
Im Vorfeld wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt, so dass die 24-Stunden-Betreuungskraft über die anfallenden Tätigkeiten und Aufgaben informiert ist.

    • Wie wird eine 24-Stunden-Betreuungskraft untergebracht?

Der 24-Stunden-Betreuungskraft sollte ein Zimmer und Badezimmer (zur Mitbenutzung) zur Verfügung stehen.
Die Gewährleistung eines Internetanschlusses ist vom Vorteil, so dass die Betreuungskraft dank Internet kostenlos Kontakt mit ihren Angehörigen in der Heimat pflegen kann. Viele Telefonanbieter bieten inzwischen eine EU-Flatrate an. Diese kostet im Regelfall keine 5 € im Monat .

    • Sind die vermittelten Arbeitskräfte krankenversichert?

Alle vermittelten Betreuungsskräfte sind in Kroatien sozialversichert. Dies wird durch das A1-Formular bestätigt. Wenn die Betruungskräfte in Deutschland arbeiten, erhalten sie vom Versicherungsträger in der Heimat eine europäische Krankenversicherungskarte. Mit dieser Karte kann die Betreuungskraft im Falle einer Krankheit einen Arzt konsultieren und sich behandeln lassen.

    • Was passiert wenn man nicht mit der Betreuungskraft auskommt?

Es kann vorkommen, dass man mit der vermittelten Betreuungskraft nicht auskommt. Sollte dies vorkommen, so müssen Sie natürlich nicht die geplante Zeit miteinander verbringen. Im normalen Fall regelt sich das während der Eingewöhnungszeit. Sollte es nach dieser Zeit noch immer nicht passen, suchen wir selbstverständlich eine alternative Arbeitskraft. Es entstehen deswegen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren, bis auf die anfallenden Reisekosten.